Bestehende Versicherungen überprüfen
KFZ-Versicherung
Die Prämie Ihrer KFZ-Versicherung wird u. a. auch von Ihrer jährlichen Fahrleistung beeinflusst. Fallen mit Renteneintritt regelmäßige Fahrten zur Arbeit mit dem PKW weg, kann die im Vertrag hinterlegte Fahrleistung ggf. entsprechend gesenkt werden. Dies kann zu einer Senkung der Beiträge führen. Privat- und Tierhalterhaftpflichtversicherung. Viele Anbieter bieten Kunden ab dem 60. Lebensjahr (vereinzelt auch früher) sog. „Seniorentarife“ an. Eine Umstellung auf einen
entsprechenden Tarif bringt in der Regel eine Beitragsersparnis. Auch ist in diesen Tarifen der Versicherungsschutz oft gezielter auf Ihre neue Situation abgestimmt.
Rechtsschutzversicherung
Auch bei der Rechtsschutzversicherung bieten die meisten Versicherer Seniorentarife an, die etwas preiswerter ausfallen. Auch benötigen Sie den Baustein des Berufs-Rechtsschutzes evtl. gar nicht mehr und können ihn ausschließen lassen. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, ist diese in vielen Seniorentarifen mit gedeckt.
Unfallversicherung
Ab einem gewissen Alter bieten normale Unfallversicherungstarife keine Kapitalleistung bei unfallbedingter Invalidität an, sondern bilden aus dem Kapital eine lebenslange Rente für Sie. Spezielle Unfallversicherungstarife für Senioren bieten bessere Lösungen. Hier erhalten Sie je nach gewähltem Tarif ggf. auch weiterhin eine Kapitalzahlung, um nötige Umbauten und Anschaffungen nach einem Unfall durchführen zu können. Weiterhin bieten solche Tarife oft eine ganze Reihe von nützlichen Hilfeleistungen nach einem versicherten Unfall: Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Hausnotrufdienst, etc.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Hier wird es normalerweise zu keinen Veränderungen kommen, sofern Sie nicht umziehen, größere Anschaffungen machen oder bauliche Veränderungen am Haus vornehmen lassen. Wenn dies der Fall ist, muss dies dem Versicherer ggf. angezeigt werden, um die Versicherungssumme entsprechend anpassen zu können.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Prüfen Sie, ob evtl. noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Sie besteht. Diese ist im Normalfall nicht mehr nötig, da Sie als Rentner nun von Ihrem Ersparten und der Rente leben können. Sie sind nicht mehr darauf angewiesen, Ihrem Beruf weiter nachgehen zu können, bzw. einen Ersatz für das daraus resultierende Einkommen zu erhalten.
Krankenversicherung
Als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie in den Tarif für Rentner umgestuft. Hierfür fällt der Beitragssatz etwas geringer aus, da das Krankengeld als versicherte Leistung entfällt. Als privat Krankenversicherter können Sie das Krankentagegeld als Tarif ausschließen lassen. Sie haben keinen Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit mehr, der hier Leistungsvoraussetzung wäre. Als Beihifeberechtigter erhöht sich mit Pensionierung normalerweise Ihr Beihilfeanspruch auf 70 %. Ensprechend kann der Erstattungssatz Ihres Versicherungsvertrags gesenkt werden.