Pflegetagegeld - Pflegekosten - Pflegerente
Zielgruppe für eine Pflegezusatzversicherung
Alle gesetzlich und privat Pflegepflichtversicherten und
diejenigen, die sich selbst und Angehörige vor den finanziellen
Folgen im Pflegefall schützen möchte.
Pflegetagegeldversicherung
Für jeden Tag der festgestellten Pflegebedürftigkeit, nach
Ablauf der tariflichen Karenzzeit, erhält der Versicherte
ein Tagegeld, ohne dass die tatsächlichen Kosten
nachgewiesen werden müssen. Das Pflegetagegeld wird
nach den drei Pflegestufen gestaffelt. Auch für Demenzerkrankte
sehen manche Tarife am Markt bereits eine Leistung vor („Pflegestufe 0“)
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung dient als prozentuale Aufstockung der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung.
Verbleibende Kosten, die nach Ausschöpfung des Höchstsatzes der Pflegepflichtversicherung entstehen, können somit
gedeckt werden.
Die Pflegekostenversicherung kommt nur für nachgewiesene Kosten auf. Der Versicherte muss also die Rechnung des
Pflegeheimes oder des Pflegedienstes einreichen. Die Kostenerstattung beschränkt sich dabei auf die im Katalog der
gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführten Leistungen. Durch die Bindung der Pflegekostenversicherung an den
Kassensatz kann die Leistung geringer ausfallen.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerente ist anders als die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung Bestandteil der Lebensversicherung.
Das Risiko, zu einem Pflegefall zu werden, wird mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung abgesichert. Der Versicherte
erhält eine monatliche Rentenzahlung seines Versicherers. Die Höhe des Auszahlungsbetrages richtet sich ausschließlich
nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, der Staffelung des gewählten Tarifs und der frei vereinbarten Rente.
Die Höhe und Art der tatsächlichen Aufwendungen sowie der Ort der Pflege haben keinen Einfluss auf die Zahlung.
Der Beitrag zur Pflegerentenversicherung ist tendenziell höher, da der Lebensversicherer, im Gegensatz zu den Krankenversicherungsunternehmen,
seine zugesagte Leistung nicht mehr durch Beitragsanpassungsklauseln nachträglich
verändern kann. Jedoch bietet die Pflegerentenversicherung eine Überschussbeteiligung an, die sich auch zur Beitragsreduktion
einsetzen lässt.
Übersicht Pflegeversicherung
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Pflegetagegeld
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Pflegekosten
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Pflegerente
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Versicherer |
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Krankenversicherer |
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Krankenversicherer |
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Lebensversicherer |
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Leistungsumfang |
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Zahlung eines festen Tagessatzes. |
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Erstattung der Restkosten,
die durch die gesetzliche
Pflegeversicherung nicht
abgedeckt sind (Festlegung von Höchstsätzen). |
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Rentenzahlung |
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Verwendung der Leistung
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Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen. |
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Leistungen sind zweckgebunden. Ein Nachweis durch Rechnungen muss erfolgen. |
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Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen. |