Sinnvolle Ergänzungen
Auslandskrankenversicherung für Ihre Mitarbeiter
Findet eine Messe im Ausland statt, raten wir, Ihre dort eingesetzten Mitarbeiter für die Dauer der Messe über eine gesonderte Auslandskrankenversicherung abzusichern. Grundsätzlich greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung meist auch im Ausland – allerdings nur bis zu den Abrechnungssätzen, die auch in Deutschland für eine Behandlung angefallen wären. Eine Behandlung im Ausland kann deutlich teurer sein. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber obliegt es Ihnen, für die Behandlungskosten aufzukommen. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.
Gruppenunfallversicherung für Ihre Mitarbeiter
Eine Messe stellt immer eine große Belastung für die eingebundenen Mitarbeiter dar. Lange Anfahrten, ungewohnte körperliche Arbeit, der lange Messeeinsatz,… All das steigert die Unfallgefahr. Sind kleinere Blessuren noch zu verschmerzen, stellen die möglichen Folgen eines Sekundenschlafs auf der Autobahn ganz andere Probleme dar. Um Ihr Team zumindest vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen, der bleibenden Schaden verursacht, ist eine Gruppenunfallversicherung das perfekte Instrument. Hier wird im Falle eines Falles eine vom Grad der davongetragenen Invalidität abhängige Kapitalleistung fällig. Mit dieser kann Ihr Mitarbeiter sein gewohntes Lebensumfeld der neuen Situation anpassen (z. B. Rollstuhlrampen, behindertengerechter Umbau eines PKWs, etc.).