Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung)
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht wird, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden.
D&O-Selbstbehaltversicherung
Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fache des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.
Warenkreditversicherung
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen und Forderungsausfälle bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Und jede einzelne Insolvenz kann zu einem Dominoeffekt führen. Zahlt der Kunde nicht, gerät häufig auch der Lieferant in Liquiditätsengpässe. Er kann in der Folge seinerseits oft seine Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen. Selbst wenn es nicht zum Schlimmsten kommt, verschlechtern unvorhergesehene Forderungsausfälle die Bonität des Unternehmens. Muss dann ein Kredit aufgenommen werden, fallen zusätzlich noch Finanzierungskosten an. Mit einer Warenkreditversicherung umgehen Sie diese Probleme. Sie kommt für die rechtlichen Kosten auf, die beim Eintreiben Ihrer offenen Forderungen entstehen. Ist Ihr Geschäftspartner durch Insolvenz nicht in der Lage diese zu begleichen, wird Ihnen die offene Summe von Ihrer Versicherung erstattet.