Schadenbeispiele aus der Praxis
Seuchenfall im Gastronomiebetrieb
Sämtliche Gäste einer Hochzeitsgesellschaft erkranken nach dem Essen in Ihrem Restaurant. Es werden bei einigen Gästen Salmonellen nachgewiesen. Das Gesundheitsamt überprüft Ihren Betrieb, nimmt Lebensmittel- und Stuhlproben Ihrer Mitarbeiter. Das Amt für Lebensmittelüberwachung ordnet daraufhin die Schließung Ihres Betriebes wegen des dringenden Verdachtes auf Lebensmittelvergiftungen und akute Gesundheitsgefahr an. Bis zur erneuten Abnahme und Freigabe Ihres Betriebes im Rahmen der behördlichen Nachkontrolle bleibt der Betrieb sechs Tage geschlossen.ingestellt werden. Die Mehrkosten kann er über die Erstattung seiner Praxisausfallversicherung begleichen.
Lebensmittelvergiftung
Im eigenem Gasthof wird einigen Gästen so übel, dass sie sich erbrechen. Die Gäste werden ärztlich versorgt. Als Sofortmaßnahme ordnet der Amtsarzt noch am selben Abend, wegen dringenden Verdachts auf Lebensmittelvergiftung, die Vernichtung sämtlicher unverpackten und angebrochenen verpackten Lebensmittel in Küche und Kühlräumen an. Außerdem muss ein staatlich geprüfter Desinfektor alle Betriebsräume gründlich desinfizieren.