Weitere Leistungsbeispiele
Als Fußgänger
Einer Ihrer Kunden wohnt in einer verkehrsberuhigten Zone. Für einen Termin mit ihm legen Sie das letzte Stück zu seinem Haus zu Fuß zurück. Plötzlich kommt ein Transporter eines Logistikunternehmens um die Ecke geschossen. Die Geschwindigkeit muss deutlich höher sein, als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit. Als das Fahrzeug Sie erfasst, ziehen Sie sich Brüche an zwei Rippen, sowie einen Haarriss an einem Nackenwirbel zu. Bis zur vollständigen Genesung fallen Sie mehrere Monate aus. Monate, in denen Sie Ihrem Broterwerb nicht nachgehen können. Sie fordern daher neben Schmerzensgeld auch einen Einkommensausgleich beim Versicherer des Schadenverursachers. Hier gab es erst nach mehreren Schreiben Ihres Anwalts und dem Einschalten eines Gutachters ein akzeptables Angebot. Ihre Rechtsschutzversicherung ging nach erteilter Deckungszusage für alle Kosten in Vorauslage.
Handy am Steuer
Nur noch acht Punkte sind nötig, damit der Führerschein entzogen wird. Die ein oder andere Geschwindigkeitsüberschreitung, evtl. etwas wenig Abstand zum Vordermann oder in einer fremden Stadt falsch in eine Einbahnstraße abgebogen,… - das flensburger Punktekonto kann schnell am Limit sein. Bei Herrn Zwosta wird der achte Punkt vergeben, als er von einem Polizisten dabei beobachtet wird, wie er während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefoniert. Gegen Bußgeld, Punkt und Führerscheinentzug möchte Herr Zwosta sich wehren, da er sich in einer Ausnahmesituation sah: bei seiner Frau hatten die Wehen deutlich vor dem eigentlichen Geburtstermin eingesetzt. Sie hatte ihn auf dem Handy angerufen. Seine Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage.
Falsch getankt
Einer Ihrer Angestellten betankt ein Firmenfahrzeug morgens mit Benzin, statt mit Diesel. Da er die Fahrt nach dem Bezahlen fortsetzt, kommt es wie es kommen muss: Die Einspritzanlage erleidet Schaden. Die Reparatur kostet einige Tausend Euro. Seine mitfahrenden Kollegen scherzen im Betrieb schadenfroh, dass sowas eben passiert, wenn man bis in die Morgenstunden „unterwegs“ ist. Sie sehen im Falschbetanken wegen Schlafmangels ein grob fahrlässiges Verschulden des Mitarbeiters, weshalb Sie Schadenersatzforderungen
an ihn stellen. Die von ihm eingeschaltene Gewerkschaft schreibt Ihnen, dass der Grad des Verschuldens für eine Schadensersatzpflicht ihres Mitglieds nicht ausreichend erscheint. Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage. Vor Gericht wird Ihr Eindruck schließlich bestätigt. Ihr Mitarbeiter muss den Schaden aus eigener Tasche ersetzen.