Umwelthaftpflichtversicherung
Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle verschiedener umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz, Düngemittel,… Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung dieser umweltgefährdenden Stoffe tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt der Stoffe zu einer Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt.
Moderne Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten heute normalerweise bereits eine Umwelt-Basisversicherung, damit auch für diesen Bereich eine Grunddeckung gegeben ist. Diese Basisdeckung ist allerdings auf bestimmte Volumina begrenzt (i. d. R. pro Einzelgebinde und in der Gesamtheit). Reichen diese Summen angesichts der real vorhandenen Verhältnisse nicht aus, muss der Schutz komplett über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden (nur der Bereich, bei dem die Basisdeckung nicht genügt, z. B. Jauche oder Heizöl, aber auch Anlagen des WHG wie beispielsweise Tankstellen, Pflanzenschutzmittel- und Düngemittellager).
Umweltschadenversicherung
Seit 2007 besteht eine öffentlichrechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren, auch wenn die Schäden „der Allgemeinheit“ entstanden sind und daher öffentlich-rechtliche Schadenersatzforderungen sind. Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Tierarten, geschützten Pflanzen, geschützten Lebensräumen oder Gewässern.
Versichert ist hier - je nach Umfang des Vertrags - die gesetzliche Haftpflicht gem. Umwelthaftungsgesetz bzw. Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden. Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor - das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden. Während bei der landwirtschaftlichen und der Umwelthaftpflichtversicherung immer die Schäden im Mittelpunkt standen, die Sie, Ihre Mitarbeiter bzw. Anlagen Ihres Betriebs konkret zu benennenden Dritten zufügten, deckt die Umweltschadenversicherung genau die oben genannten Gefahren.
Das Risiko, für einen Umweltschaden belangt zu werden, sollten Sie nicht zu gering einschätzen. Das Bewusstsein für die Umwelt ist in den letzten Jahren in der Bevölkerung stark gestiegen. In gleichem Maß ist die Hemmschwelle gesunken, Behörden oder eine Umweltschutzorganisation einzuschalten, wenn man glaubt, einen Umweltverstoß entdeckt oder beobachtet zu haben. Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist auch bei dieser Form der Haftpflicht Teil Ihres Versicherungsschutzes!
Erweiterte Produkthaftpflicht
Nahezu alle Produkte aus landwirtschaftlichen Betrieben werden von anderen Gewerbetreibenden weiterverarbeitet. Aus Rindern wird Wurst, aus Milch Käse, aus Getreide Mehl usw. Dass Abnehmer der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Mängel daran geschädigt werden, stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar.
Stellt sich beispielsweise heraus, dass zugelieferte Milch mit Pestiziden verunreinigt ist (z. B. durch Unachtsamkeit bei der Lagerung), muss in der Regel eine komplette Produktionscharge einer Käserei entsorgt werden. Wird der Mangel erst später entdeckt, kommen Rückrufkosten, PR-Maßnahmen, etc. hinzu. Schäden im fünfstelligen Bereich sind hier alles andere als selten.
Das Problem besteht nicht nur
für Primärerzeugnisse, sondern z. B. auch für Produktionsabfälle, die beispielsweise noch an die Futtermittelindustrie veräußert werden. Die Lösung: Eine erweiterte Produkthaftpflicht. Ein moderner Tarif der landwirtschaftlichen Haftpflicht sollte bereits über eine entsprechende Deckung verfügen, bzw. zumindest die Möglichkeit eines Einschlusses bieten. Dies sollte genauestens geprüft werden.
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Ungeachtet dessen, ob es sich um Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebsausstattung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt oder gestohlen wird. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung. Die Gefahren, gegen die Sie sich absichern können, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementarrisiken und die sogenannten „unbenannte Gefahren“.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wurde Ihr Betrieb – wie in der Inhaltsversicherung beschrieben – Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden die weiter laufenden Kosten zu decken. Pacht, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden.
Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Ausstattung entspricht (kleine Betriebsunterbrechungsversicherung). Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Mehrkosten und Ertragsausfall diesen Wert übersteigen,
sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.
Gebäudeversicherung
Wir stellen immer wieder fest, dass landwirtschaftliche Gebäude oft nur gegen Feuer abgesichert wurden. Traditionell rührt dies wohl noch aus der Zeit der Brandversicherungsmonopole
her. Entsprechend alt sind die Bedingungen dann auch oft, die hier noch hinterlegt sind. Die landläufige Meinung, dass alte Bedingungswerke besser wären als neue, hält sich zwar hartnäckig – glauben Sie uns, das ist bestenfalls in einzelnen Sparten und auch dort nur bei einzelnen Leistungspunkten so.
Fast immer gilt: Neuer ist besser. Vor 40 Jahren, als man sein Heizöl noch jeden Tag in einer Kanne aus dem Keller holte, waren z. B. Überspannungsschäden wirklich ein vernachlässigbares Thema im Feuerrisiko. Was heute an elektrischen Einrichtungen bei einem Haus normal ist, wissen Sie ja selbst. Auch in der Landwirtschaft sollte ein Gebäude gegen alle Gefahren abgesichert werden, die bei reinen Wohnhäusern nötig sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar.
Mit dem Alter eines Hauses steigt auch die Gefahr eines Leitungswasserschadens. Die Folgen der Wetterkapriolen der vergangenen Jahre kennen Sie aus den Nachrichten – und das wird uns in holder Regelmäßigkeit erhalten bleiben. Es ergibt keinen Sinn, wegen ein paar gesparter Euro Beitrag ein unnötiges Risiko einzugehen. Vor allem dann nicht, wenn die Erstattung eines einzigen Schadens schnell der Versicherungsprämie für die nächsten zehn Jahre oder mehr entspricht.
Nur ein umfangreicher Versicherungsschutz kann der richtige Weg sein. Natürlich kann man bei Nutzgebäuden wie etwa Ställen oder Scheunen teilweise von dieser Regel abweichen.
Elektronikversicherung
Auch die EDV hat ganz selbstverständlich Einzug in den modernen landwirtschaftlichen Betrieb gehalten. Daher ist der Abschluss einer Elektronikversicherung bei Landwirten inzwischen
ebenso empfehlenswert wie in jeder anderen Branche auch. In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden.
Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar. Sollte durch den Ausfall von Technik Ihr Betrieb (teilweise) zum Stillstand kommen, können Sie sich auch gegen diese Betriebsunterbrechung absichern.
Arbeitsmaschinenversicherung
Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.
Tierversicherungen
Für Tiere bietet der Versicherungsmarkt eine bunte Fülle verschiedener Absicherungsmöglichkeiten für den Fall des Ablebens eines Tieres – je nachdem, wie der Einsatz des Tiers angedacht war.
Vor allem Krankheiten können schnell dazu führen, dass behördlich angeordnet wird, dass z. B. ein kompletter Viehbestand an Mastschweinen gekeult werden muss. Da durch die Klimaänderung und den internationalen Güter- und Reiseverkehr verstärkt neue Krankheiten „importiert“ werden, wird dieses Problem immer brisanter.
Auch Zuchttiere, deren Wert deutlich über dem reinen Fleischpreis liegt, können mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden – teils bereits als Fötus im Mutterleib.