Arbeitskraftabsicherung
Als Mitglied der Künstlersozialkasse haben Sie über die gesetzliche Rentenversicherung einen grundsätzlichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, falls Sie krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten können. Praxisproblem bei der Bewilligung ist allerdings, dass hier in keinster Weise auf Ihre bisherige Tätigkeit eingegangen wird. Es wird lediglich geprüft, ob Sie täglich eine bestimmten Anzahl von Stunden irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können.
Als Künstler sind Sie vergleichsweise anfällig für Einschränkungen Ihrer Arbeitskraft. Bei einem Pianisten können schon geringe Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit eines Fingers
ausreichen, um die Karriere zu beenden. Gleiches kann für einen Maler gelten, der keine Farben mehr unterscheiden kann oder für einen Schriftsteller, der unter dauerhaften Konzentrationsstörungen leidet. Sicher können Sie sich also vorstellen, dass das Prüfungsgebaren der gesetzlichen Rentenversicherung bei Künstlern in aller Regel eine weitestgehend uneingeschränkte Erwerbsfähigkeit als Ergebnis auswirft. Auf Leistungen sollten Sie hier also keinesfalls vertrauen – hier müssen Sie selbst für Lösungen sorgen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Königsweg der Arbeitskraftabsicherung wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund der oben beschriebenen Anfälligkeit Ihres Berufsstandes gibt es kaum Anbieter, die überhaupt vollwertigen Schutz ohne Einschränkungen bieten. Mindestens bei der Höhe der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente wird es starke Einschränkungen geben. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt Ihres Lebens bereits eine solche Absicherung abgeschlossen haben, können Sie sich glücklich schätzen. Der Schutz bleibt – Wahl eines guten Tarifs vorausgesetzt - auch für Ihre künstlerische Tätigkeit uneingeschränkt bestehen. Hier genießen Sie eine Art von Bestandsschutz. Gerne prüfen wir dies für Sie.
Funktionelle Invaliditätsabsicherung (FI)
Ansonsten kann der Blick auf Alternativprodukte sinnvoll sein, mit denen sich der nötige Schutz darstellen lässt. Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung (FI) stellt hier eine Lösung dar, gleich mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen zu können. Als eine verbesserte Unfallrente kommt sie nicht nur bei bleibender Invalidität zur Auszahlung. Auch beim Verlust von Grundfähigkeiten, der Diagnose einer schweren Krankheit, der Schädigung eines Organs oder dem Eintritt des Pflegefalls, wird die versicherte Rente fällig.
Diese Rentenleistung kann dann – je nach Schwerpunkt, den man setzen möchte – durch eine größere Einmalzahlung aus einer Dread Disease (Schwere Krankheitenvorsorge – z. B. Kehlkopfkrebs, Multiple Sklerose, etc.) oder eine spezielle Unfallversicherung für Künstler (z. B. volle Invaliditätsleistung bei unfallbedinger Amputation eines Fingers) ergänzt werden.
Unfallversicherung
Zweck der Unfallversicherung ist primär, Ihr gewohntes Umfeld bestmöglich an eine unfallbedingt erworbene Invalidität anpassen zu können (z. B. Installation von Treppenliften und Rampen, Anschaffung eines behindertengerecht umgebauten Pkw, etc.). Die hohen Invaliditätsgrade, die in den speziellen Gliedertaxen der Künstler-Tarife vereinbart sind, zeugen jedoch schon von der etwas komplizierteren Absicherungssituation Ihres Berufsstandes. Hier wurde von jeher versucht, zumindest eine gewisse Basis der Arbeitskraftabsicherung zu schaffen.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht als freiberuflicher Künstler für Sie übrigens nur dann, wenn Sie ausdrücklich eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) beantragen. Wirklich empfehlenswert ist das angesichts der Leistungen, die in allererster Linie darauf abgestellt sind, Sie wieder arbeitsfähig zu machen (z. B. Behandlungskosten, Rehamaßnahmen, etc.) nicht wirklich. Lediglich für angestellte Künstler und Publizisten sowie für freie Grafiker und Fotografen besteht Versicherungspflicht bei den jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften.